Berufskraftfahrer

Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge im Güterkraft- und Personenverkehr (BKrFQG) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I vom 17.08.2006 veröffentlicht und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Es enthält grundlegende Bestimmungen über den Erwerb der Grundqualifikation und der Weiterbildung von Fahrern im Güterkraft- und Personenverkehr.

Beschleunigte Grundqualifikation

Wir bieten Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation nach der Berufskraftfahrer Qualifikationsverordnung (BKrFQV) an

a) Fahrer im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken der Führerscheinklassen C1/C1E und C/CE, sowie

b) Fahrer im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken der Führerscheinklassen D1/D1E und D/DE an.

Die Dauer des Unterrichts beträgt insgesamt 140 Stunden zu je 60 Minuten. Während des Unterrichts sind jeweils die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sich aus theoretischem Unterricht, sowie 10 Stunden praktischer Übungen auf einem Fahrzeug der betreffenden Klasse zusammensetzen. Die abschließende, 90-minütige, ausschließlich theoretische Kenntnisprüfung ist bei der IHK abzulegen.

Weiterbildung

Die Weiterbildungspflicht besteht grundsätzlich für alle gewerblich tätigen Fahrer, unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis vor oder nach dem Stichtag 10.09.2008 bei BUS-Fahrern, bzw. vor oder nach dem Stichtag 10.09.2009 bei LKW-Fahrern erworben wurde, ob eine Berufsausbildung oder die Prüfung Grundqualifikation/ beschleunigte Grundqualifikation absolviert wurde.

Eine erste Weiterbildung ist gemäß § 5 des BKrFQG zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 bei BUS-Fahrern und zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 bei LKW-Fahrern abzuschließen und danach im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen.

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten, die in 5 verschiedenen Themenbereichen von jeweils sieben Stunden erteilt werden.

Durchzuführen ist die Weiterbildung in einer nach § 9 des BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte, die einen Weiterbildungsnachweis erstellt und auf Grund dessen, bei der Fahrerlaubnisbehörde ein Fahrerqualifizierungsnachweis mit der Schlüsselzahl „95“ zu beantragen ist. 

Umsteiger – Quereinsteiger

Personen die bereits eine Grundqualifikation als BUS- oder LKW-Fahrer besitzen und auf die andere Kategorie erweitern wollen, bzw. Personen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung im Güterverkehr oder Straßenpersonenverkehr besitzen, erhalten eine Ausbildung und Prüfung mit Reduzierung im theoretischen und praktischen Teil.